GRÖNLANDIA Event-Halle
Allgemeine Geschäftsbedigungen
Tanja Grönke e.U. – Projekt GRÖNLANDIA
1. Allgemeines
1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Nutzung der Mehrzweckhalle GRÖNLANDIA am Standort Doktor-H.-Kravcar-Platz 2, 8570 Voitsberg sowie die Vermietung von Räumlichkeiten, Eventequipment und technischer Ausstattung.
Vertragspartner ist Tanja Grönke e.U. (im Folgenden „Vermieter“).
„GRÖNLANDIA“ ist ausschließlich die Bezeichnung des Projekts bzw. der Räumlichkeiten und stellt keine eigenständige Rechtsperson oder Firmenbezeichnung dar.
Diese AGB gelten für alle Besucher, Mieter, Veranstalter und Nutzer (im Folgenden „Nutzer“).
Mit Betreten der Halle, mit Abschluss einer Buchung oder mit der Nutzung gemieteter Gegenstände gelten diese AGB als akzeptiert.
Die AGB liegen vor Ort auf und sind auf Anfrage erhältlich.
1.2 Anlagen und Ausstattung der GRÖNLANDIA
Zu den Anlagen und Ausstattungen zählen insbesondere:
• Indoor-Hüpfburg
• Licht- und Tontechnik inkl. Bedienpult
• Bewegungsflächen, Sitzbereiche und Ruheflächen
• Garderoben
• Sanitäranlagen
• Eingangs- und Aufenthaltsbereich
• Nebenräume (Partyräume)
Zusätzlich können folgende Gegenstände angemietet werden:
• Event- und Veranstaltungsequipment
• Tische und Stühle
• technische Ausstattung (z. B. Licht- oder Tontechnik)
• sonstige Veranstaltungsgegenstände
Der genaue Umfang der Nutzung bzw. Vermietung ergibt sich aus der jeweiligen Buchung oder Vereinbarung.
1.3 Voraussetzungen zur Nutzung
Nutzer verpflichten sich,
• diese AGB vor Nutzung aufmerksam durchzulesen
• die Halle nur nach gültiger Buchung zu betreten
• Anweisungen des Personals jederzeit zu befolgen
1.4 Nutzung durch Minderjährige
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Hüpfburg und alle Bewegungsflächen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.
Ab 14 Jahren ist eine Nutzung ohne erwachsene Begleitung möglich, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Aufsichtspersonen sind für das Verhalten der Kinder verantwortlich und haften für verursachte Schäden.
1.5 Buchungen und Eintrittskarten
• Buchungen sind personenbezogen und nicht übertragbar.
• Preise sind vor Ort und online ersichtlich.
• Rabatte und Aktionen sind nicht kombinierbar.
• Eine Barablöse von Gutscheinen oder Aktionen ist ausgeschlossen.
1.6 Rauchverbot
Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauch- und Dampferverbot (inkl. E-Zigaretten).
1.7 Keine Haftung für persönliche Gegenstände
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände.
Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
1.8 Anweisungen des Personals
Den sicherheitstechnischen und organisatorischen Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstößen kann die weitere Nutzung untersagt werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung.
2. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung der Hüpfburg, Licht- und Tontechnik sowie der gesamten Halle erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Nutzer bestätigt, dass ihm die Risiken bewusst sind, insbesondere:
• Sturz- und Verletzungsgefahr auf der Hüpfburg
• die Hüpfburg ist ausschließlich für Kinder ausgelegt
• Risiken durch unachtsames Verhalten oder fehlende Aufsicht
• zusätzliche Gefahren bei größeren Besuchergruppen
• Risiken durch falsche Bedienung der Licht- und Tontechnik
Der Nutzer erklärt, in körperlich und geistig geeigneter Verfassung zu sein.
Nutzung der Lichttechnik / Sicherheitsbestimmungen
Aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen ist es Kindern wie auch Erwachsenen ausdrücklich untersagt, direkt in die Scheinwerfer bzw. Lichtquellen der eingesetzten Lichttechnik zu schauen.
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer:innen obliegt während der gesamten Veranstaltungsdauer den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen benannten Aufsichtspersonen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch die Nichtbeachtung dieser Sicherheitsbestimmung entstehen.
3. Vorschriften zur Nutzung
3.1 Sportliche Fertigkeiten
Das Personal ist berechtigt, einzelne Nutzer aufgrund mangelnder körperlicher Eignung von bestimmten Bereichen (z. B. Hüpfburg) auszuschließen.
3.2 Alkohol / Suchtmittel
Die Nutzung der Anlagen unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder bewusstseinsverändernden Substanzen ist strengstens untersagt.
3.3 Geeignete Kleidung
• Auf der Hüpfburg ist rutschfeste, sportliche Kleidung empfohlen.
• Schmuck, Piercings, Gürtel oder Kleidungsstücke, die hängen bleiben können, dürfen nicht getragen werden.
• Alle Bereiche sind ohne Straßenschuhe zu betreten.
3.4 Gefahrenvermeidung
• Das Hinlegen oder Ausruhen auf der Hüpfburg ist verboten.
• Es ist stets auf ausreichenden Abstand zu anderen zu achten.
• Das Rennen in den Nebenräumen ist untersagt.
3.5 Essen und Trinken
• Auf der Hüpfburg sind Speisen und Getränke verboten.
• Glasflaschen sind im Hallenraum nicht erlaubt.
3.6 Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist – mit Ausnahme von Assistenzhunden – untersagt.
3.7 Vorübergehende Sperrungen
Bereiche der Halle können für Veranstaltungen, Reinigung oder Wartung gesperrt werden.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
3.8 Feuer, Pyrotechnik und Kerzen
Das Zünden von Pyrotechnik, Feuerwerkskörpern, Rauchbomben, Wunderkerzen, Sprühkerzen oder ähnlichen Gegenständen ist sowohl in den geschlossenen Räumen als auch im Außenbereich der GRÖNLANDIA strikt untersagt.
Ebenso ist das Entzünden von offenem Feuer jeglicher Art nicht erlaubt.
Kerzen, die z. B. auf Geburtstagstorten verwendet werden, dürfen ausschließlich kurzzeitig und unter ständiger Aufsicht angezündet werden und sind unmittelbar nach Gebrauch ordnungsgemäß und vollständig zu löschen sowie sicher zu entsorgen.
Die Verwendung von Sprühkerzen oder pyrotechnischen Kerzen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Bei Verstößen behält sich der Vermieter das Recht vor, die Veranstaltung sofort zu unterbrechen oder zu beenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Für daraus entstehende Schäden haftet der Nutzer in vollem Umfang.
4. Vermietung von Eventequipment und Gegenständen
Der Vermieter bietet zusätzlich zur Raumvermietung die Vermietung von Eventequipment und Veranstaltungsgegenständen an.
Dazu zählen insbesondere:
• Tische
• Stühle
• Veranstaltungstechnik
• Dekorationselemente
• sonstige Eventausstattung
4.1 Übergabe
Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand.
Der Nutzer ist verpflichtet, die Gegenstände bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese unverzüglich zu melden.
4.2 Nutzung
Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters ist unzulässig.
4.3 Haftung für Schäden
Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden an gemieteten Gegenständen, die während der Mietdauer entstehen.
Dies gilt insbesondere für:
• Beschädigung
• unsachgemäße Nutzung
• Verlust oder Diebstahl
Der Vermieter ist berechtigt, Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung zu stellen.
4.4 Rückgabe
Alle gemieteten Gegenstände sind nach Veranstaltungsende vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert verrechnet.
5. Haftung
5.1 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Bei Personenschäden haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, soweit diese auf einen Mangel der Räumlichkeiten zurückzuführen sind, den der Vermieter zu vertreten hat.
4.2 Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle von ihm oder von beaufsichtigten Kindern verursachten Schäden und hat diese unverzüglich zu melden. Der Nutzer bzw. Mieter haftet auch für Schäden oder Verlust an gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
5. Ausschluss eines Nutzers
Bei Verstößen gegen diese AGB oder Anweisungen des Personals kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen – ohne Rückerstattung.
Bei wiederholten oder groben Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
6. Datenschutz
Die vom Nutzer angegebenen Daten dürfen für Buchungsabwicklung, Rechnungslegung, interne Analyse- sowie Marketingzwecke elektronisch verarbeitet werden.
Die Zustimmung zur Nutzung der E-Mail-Adresse für Direktmarketing kann jederzeit widerrufen werden.
7. Einwilligung zu Foto- und Videoaufnahmen
Der Nutzer stimmt zu, dass vor Beginn der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen der vorbereiteten Räumlichkeiten, Dekoration und Ausstattung gemacht werden dürfen.
Es werden keine Personen, Kinder oder Besucher aufgenommen.
Diese Aufnahmen dürfen von GRÖNLANDIA zu Werbezwecken genutzt werden.
Ein Widerruf ist jederzeit möglich, betrifft jedoch keine bereits veröffentlichten Inhalte.
8. Videoüberwachung
Öffentliche Bereiche der Halle können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
Persönliche Bereiche wie Garderoben und Sanitäranlagen werden nicht überwacht.
Aufzeichnungen werden max. 72 Stunden gespeichert.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest weiterhin gültig. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt jene, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Für alle Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Bezirksgericht Voitsberg.
Stand: März 2026 / Tanja Grönke e.U. Projekt GRÖNLANDIA Event-Halle