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Allgemeine Geschäftsbedigungen von GRÖNLANDIA Event-Halle

1. Allgemeines

1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Nutzung der Mehrzweckhalle GRÖNLANDIA am Standort Doktor-H.-Kravcar-Platz 2, 8570 Voitsberg durch alle Besucher, Mieter und Veranstaltungsteilnehmer (im Folgenden „Nutzer“).
Mit Betreten der Halle bzw. mit Abschluss einer Buchung gelten diese AGB als akzeptiert. Die AGB liegen vor Ort auf und sind auf Anfrage erhältlich.
 

1.2 Anlagen der GRÖNLANDIA

Zu den Anlagen der GRÖNLANDIA zählen insbesondere:

  • Indoor-Hüpfburg

  • Licht- und Tontechnik inkl. Bedienpult

  • Bewegungsflächen, Sitzbereiche und Ruheflächen

  • Garderoben

  • Sanitäranlagen

  • Eingangs- und Aufenthaltsbereich

  • Nebenräume (Partyräume)
     

1.3 Voraussetzungen zur Nutzung

Nutzer verpflichten sich,

  1. diese AGB vor Nutzung aufmerksam durchzulesen,

  2. die Halle nur nach gültiger Buchung zu betreten,

  3. Anweisungen des Personals jederzeit zu befolgen.
     

1.4 Nutzung durch Minderjährige

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen die Hüpfburg und alle Bewegungsflächen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.

  • Ab 14 Jahren ist eine Nutzung ohne erwachsene Begleitung möglich, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

  • Aufsichtspersonen sind für das Verhalten der Kinder verantwortlich und haften für verursachte Schäden.
     

1.5 Buchungen und Eintrittskarten

  • Buchungen sind personenbezogen und nicht übertragbar.

  • Preise sind vor Ort und online ersichtlich.

  • Rabatte und Aktionen sind nicht kombinierbar.

  • Eine Barablöse von Gutscheinen oder Aktionen ist ausgeschlossen.
     

1.6 Rauchverbot

Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauch- und Dampferverbot (inkl. E-Zigaretten).
 

1.7 Keine Haftung für persönliche Gegenstände

GRÖNLANDIA übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände.
Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
 

1.8 Anweisungen des Personals

Den sicherheitstechnischen und organisatorischen Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Verstößen kann die weitere Nutzung untersagt werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung.
 

2. Nutzung auf eigene Gefahr

Die Nutzung der Hüpfburg, Licht- und Tontechnik sowie der gesamten Halle erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Nutzer bestätigt, dass ihm die Risiken bewusst sind, insbesondere:

  • Sturz- und Verletzungsgefahr auf der Hüpfburg

  • Risiken durch unachtsames Verhalten oder fehlende Aufsicht

  • zusätzliche Gefahren bei größeren Besuchergruppen

  • Risiken durch falsche Bedienung der Licht- und Tontechnik

Der Nutzer erklärt, in körperlich und geistig geeigneter Verfassung zu sein.
 

3. Vorschriften zur Nutzung

3.1 Sportliche Fertigkeiten

Das Personal ist berechtigt, einzelne Nutzer aufgrund mangelnder körperlicher Eignung von bestimmten Bereichen (z. B. Hüpfburg) auszuschließen.
 

3.2 Alkohol / Suchtmittel

Die Nutzung der Anlagen unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder bewusstseinsverändernden Substanzen ist strengstens untersagt.
 

3.3 Geeignete Kleidung

  • Auf der Hüpfburg ist rutschfeste, sportliche Kleidung empfohlen.

  • Schmuck, Piercings, Gürtel oder Kleidungsstücke, die hängen bleiben können, dürfen nicht getragen werden.

  • Alle Bereiche sind ohne Straßenschuhe zu betreten.
     

3.4 Gefahrenvermeidung

  • Das Hinlegen oder Ausruhen auf der Hüpfburg ist verboten.

  • Es ist stets auf ausreichenden Abstand zu anderen zu achten.

  • Das Rennen in den Nebenräumen (Partyräumen) ist untersagt.
     

3.5 Essen und Trinken

  • Auf der Hüpfburg sind Speisen und Getränke verboten.

  • Glasflaschen sind im Hallenraum nicht erlaubt.
     

3.6 Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist – mit Ausnahme von Assistenzhunden – untersagt.
 

3.7 Vorübergehende Sperrungen

Bereiche der Halle können für Veranstaltungen, Reinigung oder Wartung gesperrt werden.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
 

4. Haftung

4.1 Haftung der GRÖNLANDIA

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Bei Personenschäden haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, soweit diese auf einen Mangel der Räumlichkeiten zurückzuführen sind, den der Vermieter zu vertreten hat.
 

4.2 Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet für alle von ihm oder von beaufsichtigten Kindern verursachten Schäden und hat diese unverzüglich zu melden.
 

5. Ausschluss eines Nutzers

Bei Verstößen gegen diese AGB oder Anweisungen des Personals kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen – ohne Rückerstattung.
Bei wiederholten oder groben Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
 

6. Datenschutz

Die vom Nutzer angegebenen Daten dürfen für Buchungsabwicklung, Rechnungslegung, interne Analyse- sowie Marketingzwecke elektronisch verarbeitet werden.
Die Zustimmung zur Nutzung der E-Mail-Adresse für Direktmarketing kann jederzeit widerrufen werden.
 

7. Einwilligung zu Foto- und Videoaufnahmen

Der Nutzer stimmt zu, dass vor Beginn der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen der vorbereiteten Räumlichkeiten, Dekoration und Ausstattung gemacht werden dürfen.
Es werden keine Personen, Kinder oder Besucher aufgenommen.
Diese Aufnahmen dürfen von GRÖNLANDIA zu Werbezwecken genutzt werden.
Ein Widerruf ist jederzeit möglich, betrifft jedoch keine bereits veröffentlichten Inhalte.
 

8. Videoüberwachung

Öffentliche Bereiche der Halle können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
Persönliche Bereiche wie Garderoben und Sanitäranlagen werden nicht überwacht.
Aufzeichnungen werden max. 72 Stunden gespeichert.
 

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest weiterhin gültig. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt jene, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Bezirksgericht Voitsberg.

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